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Newsletter 3-2019

Regel-Recht – Arbeitsschutzinformation

Marke Eigenbau
Arbeitsmittel, die im Betrieb in Eigenregie hergestellt werden, müssen sorgfältig abgenommen werden. Der Unternehmer trägt die Verantwortung dafür, dass Geräte der „Marke Eigenbau“ niemanden gefährden.
Wo Praktiker „am Werke“ sind, ist ein hilfreiches Arbeitsmittel schnell gebaut. Dem Einfallsreichtum sind keine Grenzen gesetzt und jeder Betrieb nutzt gute Ideen, die eine Verbesserung der Arbeitsabläufe bewirken.
Bitter ist, wenn Sicherheitsdefizite eines selbst hergestellten Arbeitsmittels zu einem Unfall beitragen, bei dem ein Mensch verletzt wird.
Wer ist verantwortlich?
Die Antwort auf die Frage nach der Verantwortung steht ernüchternd klar in verschiedensten Vorschriften: Arbeitsmittel dürfen erst verwendet werden, nachdem der Unternehmer festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist. Der Unternehmer darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind.

Eigenbau ist möglich
Worauf muss man achten, wenn im Unternehmen Arbeitsmittel in eigener Regie her-gestellt werden? Am wichtigsten ist natürlich, dass alle Arbeitsmittel so beschaffen sind, dass sie bei der Arbeit sicher benutzt werden können. Das ist im Grunde schon der Einstieg in eine Gefährdungsbeurteilung.

Wenn entsprechende Fachleute im Betrieb einbezogen werden können, lassen sich viele Gesichtspunkte leicht erkennen und klären. Soll ein Regal oder eine Halterung hergestellt werden, muss man zum Beispiel zunächst ermitteln, welche Lasten aufgenommen werden müssen und ob Sicherungen gegen Herabfallen erforderlich sind. Dazu sind ausreichende Planung und oft auch eine Berechnung der Statik nötig. Zugehörige Planungsunterlagen sollten unbedingt aufbewahrt werden; sie sind Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Ebenso wichtig ist es, alle Hinweise zu dokumentieren, die für eine sichere Benutzung erforderlich sind.
Gesetzliche Vorgaben erfüllen
Für bestimmte Arbeitsmittel, wie Maschinen, elektrische Betriebsmittel oder Druckbehälter müssen zwingend grundlegende Sicherheitsanforderungen eingehalten werden, die sich aus europäischen Richtlinien bzw. aus dem Produktsicherheitsgesetz ergeben. Beispielsweise können Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile und Gurte in den Anwendungsbereich der Maschinenverordnung fallen oder formale Anforderungen bestehen (zum Beispiel CE-Kennzeichen und EU-Konformitätserklärung), deren Nichteinhaltung gravierende Folgen haben kann.
Änderung von Arbeitsmitteln
Ein weiteres sensibles Thema ist die Änderung bestehender Arbeitsmittel. Auch hier ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der vorgesehenen Verwendung des geänderten Arbeitsmittels gewährleistet sind. Darüber hinaus muss er sich vergewissern, ob er bei der Änderung bzw. dem Umbau Herstellerpflichten zu beachten hat. Das kommt in Betracht, wenn die ursprüngliche Leistung eines Arbeitsmittels erhöht, die Wirkung von Sicherheitseinrichtungen beeinflusst oder auf sonstige Weise die Sicherheit
des Arbeitsmittels beeinflusst wird. Möglichkeiten der Beratung bestehen durch die technische Aufsichtsperson Ihrer
zuständigen BG und durch die Mitarbeiter der Firma ÜDAS Hagebölling GmbH.
(Quelle: „Sicherheitsprofi“ der BG-Verkehr)
Mutterschutz
Ihre Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau nach § 27 Absatz 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Die Mitteilung soll zukünftig NRW-weit ausschließlich online in einem Portal durchgeführt
werden.

Hierfür steht Ihnen die Eingabe unter: https://ip010.liai.nrw.de:8443/LIAESM/pages/index.jsf zur Verfügung.
Mit der Online-Eingabe helfen Sie den Verwaltungsaufwand zu verringern.
Die Zusendung weiterer Unterlagen ist nur auf Anforderung durch die Bezirksregierung notwendig.
Eine Zusendung per Email oder Fax ist nur noch für kurze Zeit möglich. Postalisch eingehende Mitteilungen werden nicht mehr bearbeitet.
Alternativ können Sie auch den Weg über unsere Homepage wählen:
www.bra.nrw.de/433515
Alle Informationen finden auch unter: https://www.mags.nrw/mutterschutzgesetz
Aus- und Weiterbildung bei ÜDAS
Aktuelle Termine für Aus- und Weiterbildungsseminare beim ÜDAS finden Sie auf
unserer Homepage.
https://www.uedas-arbeitsschutz.de/seminare/

(Die Auflistung hat nicht den Anspruch auf Vollständigkeit; weitere Informationen über die Internetseiten Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaften oder Ihren zuständigen ÜDAS-Mitarbeiter)

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